- Klageänderung
- Klageänderung f amendment (of claim); change in pleadings
German-english law dictionary. 2013.
German-english law dictionary. 2013.
Klageänderung — (lat. Mutatio libelli) nennt man diejenige Abänderung einer erhobenen Klage, zufolge deren die neue Klage von der alten ihrem Wesen nach verschieden ist. Das Wesen einer Klage wird bestimmt durch den Grund des erhobenen Anspruchs (s. Klage), der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Klageänderung — Eine Klageänderung ist das Austauschen des Klageantrags oder des diesen begründenden Sachverhalts innerhalb desselben Prozesses. Klageänderungen können im Zivilprozess oder im Verwaltungsprozess vorkommen. Im Strafprozess gibt es keine… … Deutsch Wikipedia
Klageänderung — jede wesentliche Abweichung von dem in der Klageschrift angegebenen Klageantrag und Klagegrund (§§ 263 ff. ZPO, § 91 VwGO, § 67 FGO, z.B. Stützung des Anspruchs, unter Vortrag anderer Tatsachen, statt auf Geschäftsführung ohne Auftrag auf… … Lexikon der Economics
Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… … Deutsch Wikipedia
Klage — Vorhaltung; Beschwerde; Anklage; Klageschrift; Wehklagen; Gejammer; Wehgeschrei; Lamento (umgangssprachlich); Jammer * * * Kla|ge [ kla:gə], die; , n … Universal-Lexikon
Novenrecht — Das Novenrecht (von lat. novum, neu, dt. etwa „Neuerungsrecht“) regelt zum einen die Möglichkeit einer Partei, in der Berufung neue Angriffs und Verteidigungsmittel, also neue Tatsachen, Beweismittel und Einreden vorzubringen. Zum anderen… … Deutsch Wikipedia
Zusammenhangszuständigkeit — Mit Zusammenhangszuständigkeit (auch: Gerichtsstand kraft Sachzusammenhang; Sachzusammenhangsregelung des § 2 Absatz 3 ArbGG) bezeichnet man die in § 2 Abs. 3 Arbeitsgerichtsgesetz geregelte erweiternde, fakultative arbeitsgerichtliche… … Deutsch Wikipedia
Klagegrund — Klagegrund, eine andre Bezeichnung für Grund des erhobenen Anspruchs (s. Klage). Der Begriff des Klagegrundes ist von großer Bedeutung für die Frage, wenn eine Klageänderung (s. d.) vorliegt, sowie für den Umfang der Rechtshängigkeit und der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Erledigungserklärung — Als Erledigungserklärung wird im deutschen Prozessrecht eine Prozesserklärung bezeichnet, mit dem ein Streitbeteiligter den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Es wird zwischen beidseitiger (übereinstimmender) und einseitiger… … Deutsch Wikipedia
Notwendige Streitgenossenschaft — Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver… … Deutsch Wikipedia
Streitgegenstand — Der Streitgegenstand bezeichnet den prozessualen Anspruch, den eine Partei auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhaltes in einem gerichtlichen Verfahren geltend macht. Begriff In der Zivilprozessordnung wird der Begriff Streitgegenstand … Deutsch Wikipedia